Ich rechne mit privaten Versicherungen, Berufsgenossenschaften und Unfallkassen ab.

BITTE BEACHTEN SIE, DASS ICH LEIDER NICHT MIT GESETZLICHEN KRANKENKASSEN ABRECHNE!


PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG

Die privaten Krankenversicherungen haben sehr unterschiedliche Konditionen für Psychotherapie, je nachdem, welche Leistungen Sie in Ihrem Tarif vereinbart haben.

Einige haben eine Regelung, die 5 sogenannte probatorische Sitzungen ohne gesonderten Antrag beinhaltet. Nach Ablauf dieser Sitzungen muss ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Kasse gestellt werden. Dies bedeutet, dass Sie spätestens nach der 5. Sitzung entscheiden müssen, ob Sie eine längerfristige (zunächst 25 oder 45 Sitzungen) Therapie bei mir machen wollen. Je nach Schwere der Symptomatik und Ihrem Vertragsmodus mit der Krankenkasse kann nach Ablauf dieser Sitzungen ein Antrag auf Verlängerung der Therapie gestellt werden.

Klären Sie dies am Besten vor Beginn der Therapie mit Ihrer Versicherung.


BERUFSGENOSSENSCHAFTEN UND UNFALLVERSICHERUNGEN

Bei diesen verhält es sich meist ähnlich wie im oben beschriebenen Modus einiger Privatversicherungen; 5 probatorische Sitzungen mit anschließendem Antrag. Auch hier gilt: klären Sie dies am Besten vor Beginn der Therapie mit dem Kostenträger.


SELBSTZAHLER

Therapie & Beratung: Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, die Therapiekosten selbst zu tragen.
Kosten:    Sitzung á 50 min (auch Erstgespräch): € 100,-
              Sitzung á 100 min: € 200,-

Paartherapie wird - leider - von keiner Krankenversicherung übernommen, die Kosten hierfür tragen Sie grundsätzlich selbst.

Kosten: Erstgespräch 50 min:€ 100,-
              Sitzung á 90 min: € 180,-

Coaching wird immer von Ihnen selbst bezahlt.
Kosten:    Sitzung á 50 min: € 100,-
              Sitzung á 90 min: € 180,-